Skip to main content

Wir unter­stützen Menschen, die Diskrimi­nierung erfahren.

Wir unterstützen Menschen, die Diskrimi­nierung erfahren.

Diskriminierung in unserem Alltag

Verteilung der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach Merkmalen im Jahr 2022.
Mehrfachnennungen bei mehrdimensionaler Diskriminierung enthalten.

Ethnische Herkunft

Behinderung

Geschlecht

Alter

Sexuelle Identität

Religion

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes: „Jahresbericht 2022“. Berlin: 2022. S.25.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Diskriminierung.

Was tun bei Diskriminierung?

Diskriminierungs-Check – Prüfen Sie Ihren Fall bei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes >>

Was wir anbieten

Unser Angebot ist stets individuell an das Anliegen der ratsuchenden Person oder Institution angepasst.
Folgende Angebote und Maßnahmen sind Möglichkeiten, die je nach Fall und Absprache unterschiedlich aussehen können:

Psychosoziale Beratung

Menschen dabei zu unterstützen, einen für sie angemessenen Umgang mit erlebter Diskriminierung zu finden:

  • Bestätigung zu bekommen, dass das Erlebte diskriminierend war bzw. ist.
  • Entschuldigung, Entschädigung oder Wiedergutmachung zu erlangen.
  • Öffentlich auf diskriminierende Strukturen hinzuweisen und dagegen vorzugehen.

Empowerment

Von Diskriminierung betroffenen Gruppen geschützte Räume und Unterstützung bieten:

  • Sich gemeinsam für bessere Teilhabe und Anerkennung in der Gesellschaft einzusetzen.
  • Sich selbst und gegenseitig zu stärken und gemeinsam Strategien zu entwickeln.

Bildungsarbeit

Andere durch das Angebot von Fortbildungen oder Workshops befähigen:

  • Diskriminierung zu erkennen.
  • Diskriminierung im besten Fall im eigenen Handeln zu vermeiden.

Sensibilisierungsarbeit:

  • Über das Angebot der Antidiskriminierungsberatung informieren.
  • Das Thema Diskriminierung in die Öffentlichkeit bringen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sie wurden diskriminiert oder haben ein anderes Anliegen? Sie erreichen uns

telefonisch unter 07131 2718777,

per Mail an adi@skjr-hn.de

oder über dieses Kontaktformular.

Sie möchten einen Vorfall melden ohne Beratung in Anspruch zu nehmen? Das geht ebenfalls einfach über das nebenstehende Kontaktformular.

Wichtig: Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt!

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Ich wohne
Grund der Kontaktaufnahme (kopieren)
Diskriminierungsmerkmal
Bereich
Checkbox

Wie kann ich mich verhalten,
wenn ich von Diskriminierung betroffen bin:

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht provozieren!

Diskriminierungen sind verletzend und entwürdigend. Trotzdem: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und sich nicht provozieren zu lassen!

Bewahren Sie Beweise auf!

Bewahren Sie alle Beweise gut auf. Briefe, Dokumente, E-Mails, Screenshots vom Computer oder Handy, Einzelverbindungsnachweise von Telefonaten und so weiter. All das kann Ihnen später helfen zu Ihrem Recht zu kommen.

Sprechen Sie Zeug_innen an!

Wenn andere Menschen die Diskriminierung beobachtet haben, sollten Sie diese ansprechen. Fragen Sie sie, ob sie bereit sind, Zeug_innen zu sein. Schreiben Sie die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) auf. Die Aussagen von Zeug_innen sind oft die wichtigsten Beweise vor Gericht.

Suchen Sie eine Beratungsstelle auf!

Melden Sie sich bei einer Beratungsstelle. Lassen Sie keine Zeit vergehen. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es eine Zwei-Monats-Frist. Wenn diese Frist verstreicht, wird es für Sie viel schwieriger an Ihr Recht zu kommen. Auch wenn Sie nicht vor Gericht gehen wollen, kann Ihnen die Beratungsstelle helfen.

Schreiben Sie alles auf!

Machen Sie so bald wie möglich ein Gedächtnisprotokoll. Darin schreiben Sie alles auf, an das Sie sich erinnern. Wenn andere Personen bei Ihnen waren, bitten Sie diese Personen, auch ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben. Damit können Sie sich besser auch an Details erinnern und das Geschehene ohne Widersprüche und Lücken erzählen. Das kann in Gerichtsverfahren sehr wichtig werden, weil die andere Seite oft versucht, alles anders darzustellen. Dann müssen Sie das Gericht überzeugen, dass es so passiert ist, wie Sie sagen.

Quelle: ADNB (Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin)

Was passiert, wenn ich mich an die adi.hn wende